Rechtliche Grundlage

AllgemeineGeschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform und die Vermittlung von Transport-, Kurier-, Logistik- und sonstigen Dienstleistungen über AZ BlackLine.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der digitalen Plattform, Webseiten, Portale und Kommunikationswege von AZ BlackLine sowie für alle über AZ BlackLine angefragten, vermittelten oder angebahnten Transport-, Kurier-, Logistik- und sonstigen Dienstleistungen.

1.2 Betreiber der Plattform ist AZ BlackLine, Eyyub Alakbarov. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum der Webseite.

1.3 AZ BlackLine ist eine digitale Vermittlungsplattform. AZ BlackLine führt keine Transporte, Kurierfahrten, Logistikleistungen oder Personenbeförderungen selbst aus und betreibt keinen eigenen Fuhrpark.

1.4 AZ BlackLine vermittelt Anfragen an selbstständige, geprüfte Partnerunternehmen. Die tatsächliche Durchführung erfolgt ausschließlich durch das jeweilige Partnerunternehmen.

1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AZ BlackLine ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Begriffe

2.1 „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die über AZ BlackLine eine Anfrage stellt, ein Angebot anfordert oder eine vermittelte Dienstleistung in Anspruch nimmt.

2.2 „Partnerunternehmen“ oder „Unternehmer“ sind selbstständige Dritte, die über AZ BlackLine Anfragen erhalten und Leistungen eigenständig, auf eigene Rechnung, mit eigenen Betriebsmitteln und auf Grundlage eigener gewerblicher Berechtigung ausführen.

2.3 „Plattform“ bezeichnet die Webseiten, Portale, Systeme, E-Mail-Kommunikation, Formulare und sonstigen digitalen Dienste von AZ BlackLine.

2.4 „Vermittelte Dienstleistung“ bezeichnet die vom jeweiligen Partnerunternehmen ausgeführte Leistung, insbesondere Kurier-, Direktfahrt-, Waren-, Paket-, Dokumenten-, Möbel-, Sperrgut-, Paletten-, Express- oder sonstige zulässige Dienstleistungen.

3. Rolle von AZ BlackLine

3.1 AZ BlackLine vermittelt zwischen Kunden und selbstständigen Partnerunternehmen.

3.2 AZ BlackLine ist nicht selbst Frachtführer, Spediteur, Beförderer, Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Güterkraftverkehrsunternehmer oder ausführender Transportdienstleister.

3.3 Der Vertrag über die tatsächliche Durchführung der vermittelten Dienstleistung kommt grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem ausführenden Partnerunternehmen zustande.

3.4 AZ BlackLine kann Kommunikation, Angebotsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Statusinformationen und Dokumente technisch unterstützen. Dadurch wird AZ BlackLine nicht selbst ausführender Dienstleister.

3.5 Das Partnerunternehmen ist selbst verantwortlich für rechtmäßige Durchführung, Gewerbeanmeldung, Erlaubnisse, Genehmigungen, Lizenzen, Versicherungen, Fahrzeuge, Personal, Betriebsmittel sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

3.6 AZ BlackLine prüft Partnerunternehmen nach eigenem Ermessen anhand vorgelegter Dokumente. Diese Prüfung ersetzt keine behördliche Genehmigung und keine Garantie für die tatsächliche Durchführung im Einzelfall.

4. Anfrage und Vertragsschluss

4.1 Eine Anfrage des Kunden über AZ BlackLine ist zunächst unverbindlich.

4.2 Nach Eingang der Anfrage kann AZ BlackLine die Anfrage prüfen, Rückfragen stellen und geeignete Partnerunternehmen zur Abgabe einer Preisrückmeldung auffordern.

4.3 Ein verbindlicher Auftrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot bestätigt und ein geeignetes Partnerunternehmen den Auftrag annimmt oder als ausführendes Partnerunternehmen bestätigt wird.

4.4 AZ BlackLine ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn keine geeigneten Partnerunternehmen verfügbar sind, rechtliche Unsicherheiten bestehen, erforderliche Genehmigungen nicht nachgewiesen sind oder die Anfrage unvollständig, widersprüchlich oder risikobehaftet ist.

5. Zulässige Start-Leistungen

5.1 AZ BlackLine vermittelt zum Start insbesondere Dokumentenfahrten, Briefe, Pakete, Kartons, normale Waren, Ersatzteile, Möbel, sperrige Gegenstände, Paletten, Kurierfahrten, Direktfahrten, Expressfahrten, Sonderfahrten sowie einfache Umzugs- oder Tragehilfe über geeignete Partnerunternehmen.

5.2 AZ BlackLine übernimmt keine Garantie, dass jede angefragte Leistung vermittelt werden kann.

5.3 Gütertransporte, die erlaubnis- oder lizenzpflichtig sind, dürfen nur durch Partnerunternehmen durchgeführt werden, die über die jeweils erforderliche GüKG-Erlaubnis, EU-Gemeinschaftslizenz oder sonstige erforderliche Genehmigung verfügen.

5.4 Personenbeförderungen, Tiertransporte, Kühlware, Lebensmittel, Arzneimittel, medizinische Sendungen, Werttransporte oder sonstige Spezialleistungen werden nur vermittelt, wenn ein geeignetes Partnerunternehmen mit erforderlicher Genehmigung, Qualifikation und Versicherung verfügbar ist und AZ BlackLine den Einzelfall ausdrücklich annimmt.

5.5 AZ BlackLine ist berechtigt, Spezialleistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6. Ausgeschlossene Leistungen

6.1 Ausgeschlossen sind gesetzlich verbotene Leistungen, illegale Gegenstände, Transporte ohne erforderliche Erlaubnis, Gefahrgut ohne vorherige schriftliche Annahme, gefährliche Abfälle, Waffen, Munition, Betäubungsmittel, Falschgeld, explosive, radioaktive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe sowie Aufträge, die gegen Rechte Dritter, behördliche Vorgaben oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

6.2 Personenbeförderungen ohne geeignetes und genehmigtes Partnerunternehmen sind ausgeschlossen.

6.3 Tiertransporte ohne geeignetes und erforderlichenfalls zugelassenes Partnerunternehmen sind ausgeschlossen.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, AZ BlackLine vorab ausdrücklich auf besondere Risiken, Genehmigungspflichten, hohe Werte, empfindliche Waren oder besondere gesetzliche Anforderungen hinzuweisen.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen.

7.2 Der Kunde muss insbesondere Art der Leistung, Abhol- und Zielort, Termine und Zeitfenster, Gewicht, Maße, Menge, Wert, Empfindlichkeit, Verpackung, Zugang, Ansprechpartner und alle transportrelevanten Besonderheiten korrekt angeben.

7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zu transportierenden Gegenstände rechtmäßig transportiert werden dürfen.

7.4 Der Kunde muss sicherstellen, dass Übergabe, Zugang, Abholung und Annahme am Zielort möglich sind.

7.5 Mehrkosten, die durch falsche, unvollständige oder verspätete Angaben entstehen, können dem Kunden berechnet werden.

8. Preise, Zahlung und Abrechnung

8.1 Preise werden abhängig von Anfrage, Aufwand, Strecke, Zeit, Art der Leistung, Verfügbarkeit und Rückmeldungen der Partnerunternehmen kalkuliert.

8.2 Angezeigte oder mitgeteilte Preise sind erst verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

8.3 Der vom Kunden zu zahlende Gesamtbetrag umfasst je nach Auftrag die vermittelte Partnerleistung sowie die AZ BlackLine Service-, Vermittlungs- und Abwicklungsgebühr.

8.4 Die Zahlung für über AZ BlackLine angefragte, vermittelte, koordinierte oder abgewickelte Leistungen erfolgt ausschließlich an AZ BlackLine, sofern AZ BlackLine dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Zahlungsweise bestätigt.

8.5 AZ BlackLine übernimmt die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Kunden und rechnet den dem Partnerunternehmen zustehenden Anteil intern mit dem jeweiligen Partnerunternehmen nach Maßgabe der Partnervereinbarung ab.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, den für einen über AZ BlackLine vermittelten, koordinierten oder abgewickelten Auftrag geschuldeten Betrag direkt an ein Partnerunternehmen, an Fahrer oder an sonstige Dritte zu zahlen, sofern AZ BlackLine diese Zahlungsweise nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt hat.

8.7 Zahlungen des Kunden direkt an ein Partnerunternehmen, an Fahrer oder an sonstige Dritte haben gegenüber AZ BlackLine keine schuldbefreiende Wirkung, sofern AZ BlackLine diese Zahlungsweise nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt hat. Eine solche Zahlung lässt die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber AZ BlackLine unberührt.

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, offene Beträge über den von AZ BlackLine bereitgestellten Zahlungslink, per Rechnung oder über eine sonst von AZ BlackLine bestätigte Zahlungsmethode zu begleichen.

8.9 Bei Aufträgen, für die ein Partnerunternehmen bereits ausgewählt, reserviert oder mit der Durchführung vorbereitet wurde, kann AZ BlackLine die Freigabe, Durchführung oder weitere Koordination des Auftrags von der vorherigen Zahlung des offenen Gesamtbetrags an AZ BlackLine abhängig machen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

8.10 Wird ein Auftrag ausnahmsweise vor vollständiger Zahlung durchgeführt oder abgeschlossen, bleibt der offene Betrag gegenüber AZ BlackLine fällig. AZ BlackLine ist berechtigt, dem Kunden Zahlungs- und Rechnungserinnerungen zu senden, insbesondere vor einem geplanten Termin, während ein Partner bereits reserviert oder ausgewählt ist, sowie nach Erledigung des Auftrags.

8.11 Die Rechnung oder Zahlungsübersicht muss die Rolle von AZ BlackLine als Vermittlungsplattform sowie die Partnerleistung und die AZ BlackLine Service-, Vermittlungs- und Abwicklungsgebühr klar erkennen lassen, soweit dies im jeweiligen Abrechnungsmodell vorgesehen ist.

8.12 Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

8.13 Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden geltend gemacht werden. Weitere gesetzliche Rechte von AZ BlackLine bleiben unberührt.

9. Stornierung und Änderungen

9.1 Der Kunde kann einen Auftrag nach verbindlicher Auftragsbestätigung nur nach Maßgabe der folgenden Storno-, No-Show- und Abbruchregelung stornieren oder ändern.

9.2 Eine Stornierung vor finaler Freigabe durch AZ BlackLine ist grundsätzlich kostenfrei, soweit noch keine nachweisbaren Sonderkosten, Drittleistungen, Genehmigungen, Reservierungen, Wartezeiten, Anfahrten oder sonstigen Vorleistungen entstanden sind.

9.3 Eine Stornierung nach finaler Freigabe, jedoch mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist grundsätzlich kostenfrei, soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung, Sonderkosten oder bereits entstandene Aufwendungen vereinbart oder nachweisbar sind.

9.4 Bei einer Stornierung 24 bis 6 Stunden vor Leistungsbeginn kann AZ BlackLine bis zu 20 % des bestätigten Auftragswertes berechnen.

9.5 Bei einer Stornierung weniger als 6 Stunden bis 2 Stunden vor Leistungsbeginn kann AZ BlackLine bis zu 40 % des bestätigten Auftragswertes berechnen.

9.6 Bei einer Stornierung weniger als 2 Stunden vor Leistungsbeginn kann AZ BlackLine bis zu 60 % des bestätigten Auftragswertes berechnen.

9.7 Bei bereits begonnener Anfahrt oder nachweisbarer Fahrzeugdisposition kann AZ BlackLine bis zu 60 % des bestätigten Auftragswertes berechnen.

9.8 Bei Eintreffen des Partnerunternehmens am Abhol- oder Leistungsort kann AZ BlackLine bis zu 80 % des bestätigten Auftragswertes berechnen.

9.9 Bei Nichterscheinen des Kunden, fehlender rechtzeitiger Mitwirkung, fehlender Erreichbarkeit oder anerkanntem No-Show nach Ablauf einer vereinbarten oder angemessenen Wartezeit kann AZ BlackLine bis zu 80 % des bestätigten Auftragswertes berechnen.

9.10 Bricht der Kunde die Leistung nach Leistungsbeginn ab oder nimmt er sie nach Beginn nicht weiter in Anspruch, kann AZ BlackLine bis zu 100 % des bestätigten Auftragswertes berechnen, sofern der Abbruch nicht durch AZ BlackLine oder das Partnerunternehmen zu vertreten ist.

9.11 Bereits entstandene Zusatzkosten, insbesondere Parkgebühren, Wartezeiten, Sondergenehmigungen, Mautkosten, Kosten für Sonderfahrzeuge, gesondert beauftragte Drittleistungen, besondere Vorbereitungen, Hotel-, Flughafen- oder Eventwartezeiten sowie sonstige konkret entstandene Aufwendungen, können zusätzlich berechnet werden.

9.12 Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung AZ BlackLine in Textform oder über einen von AZ BlackLine bereitgestellten Kommunikationsweg nachweisbar zugeht.

9.13 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass AZ BlackLine, dem vermittelten Partnerunternehmen oder beteiligten Dienstleistern kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.14 Änderungen nach Auftragsbestätigung sind nur möglich, wenn AZ BlackLine und/oder das ausführende Partnerunternehmen diese bestätigen. Änderungen können zu einer Anpassung des Preises führen.

9.15 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Soweit der Kunde verlangt, dass eine Dienstleistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnen soll, können die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz Anwendung finden.

9.16 Abweichende Storno-, No-Show-, Wartezeit- oder Abbruchregelungen im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Zahlungslink, per E-Mail oder in einer sonstigen schriftlichen Bestätigung gehen dieser allgemeinen Regelung vor.

10. Durchführung durch Partnerunternehmen

10.1 Das Partnerunternehmen führt die vermittelte Dienstleistung eigenverantwortlich aus.

10.2 AZ BlackLine kann dem Kunden Informationen zum Status, zum Partnerunternehmen oder zur Kommunikation bereitstellen.

10.3 AZ BlackLine ist berechtigt, aus Qualitäts-, Sicherheits- oder Verfügbarkeitsgründen ein anderes geeignetes Partnerunternehmen vorzuschlagen, sofern dies erforderlich und zumutbar ist.

10.4 Das Partnerunternehmen ist nicht Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von AZ BlackLine, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.

11. Haftung von AZ BlackLine

11.1 AZ BlackLine haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AZ BlackLine nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 AZ BlackLine haftet nicht für die tatsächliche Ausführung der vermittelten Dienstleistung durch das Partnerunternehmen, soweit AZ BlackLine ausschließlich als Vermittler tätig wird und den Schaden nicht selbst verursacht hat.

11.4 AZ BlackLine haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Verluste oder Pflichtverletzungen, die durch falsche Kundenangaben, fehlende Genehmigungen, höhere Gewalt, Verhalten Dritter oder Pflichtverletzungen des Partnerunternehmens entstehen, soweit AZ BlackLine diese nicht zu vertreten hat.

11.5 Die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

11.6 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

12. Haftung des Partnerunternehmens

12.1 Für die Durchführung der vermittelten Dienstleistung haftet grundsätzlich das ausführende Partnerunternehmen nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den mit diesem geltenden Vertragsbedingungen.

12.2 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, ausreichenden Versicherungsschutz zu unterhalten und erforderliche Genehmigungen, Lizenzen und Nachweise auf Anfrage vorzulegen.

12.3 Ansprüche aus Transportschäden, Verlust, Verspätung oder sonstiger mangelhafter Ausführung sind unverzüglich mitzuteilen, damit eine Klärung mit dem Partnerunternehmen erfolgen kann.

13. Versicherung

13.1 Der reguläre Versicherungsschutz richtet sich nach dem ausführenden Partnerunternehmen und dessen Versicherungen.

13.2 AZ BlackLine übernimmt keine automatische Vollversicherung für Transportgüter, Tiere, Personen oder besondere Werte, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

13.3 Kunden müssen wertvolle, empfindliche oder besondere Gegenstände vorab mitteilen, damit geprüft werden kann, ob eine Vermittlung oder zusätzliche Versicherung möglich ist.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

14.1 AZ BlackLine verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Anfragen, Vermittlung von Leistungen, Kommunikation, Abrechnung, Dokumentation, Sicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

14.2 Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von AZ BlackLine.

14.3 Kundendaten können an geeignete Partnerunternehmen weitergegeben werden, soweit dies für Prüfung, Angebot, Durchführung oder Kommunikation erforderlich ist.

14.4 Partnerunternehmen sind zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz verpflichtet.

15. Plattformzugang und Kundenkonto

15.1 AZ BlackLine kann Kunden ein digitales Kundenkonto bereitstellen.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

15.3 AZ BlackLine kann Konten sperren, wenn Missbrauch, falsche Angaben, Zahlungsrückstände, Sicherheitsrisiken oder Rechtsverstöße vorliegen.

16. Qualitätssicherung und Kommunikation

16.1 AZ BlackLine kann Kommunikation, Statusinformationen und Auftragsdaten dokumentieren, soweit dies zur Bearbeitung, Qualitätssicherung, Streitklärung oder gesetzlichen Dokumentation erforderlich ist.

16.2 AZ BlackLine kann Partnerunternehmen intern bewerten und bei Qualitätsmängeln sperren oder ausschließen.

16.3 Kommunikation über die Plattform dient der Nachvollziehbarkeit und Sicherheit.

17. Höhere Gewalt und Änderungen der AGB

17.1 AZ BlackLine haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen, Unfälle, technische Großstörungen, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von AZ BlackLine.

17.2 AZ BlackLine kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.

17.3 Für bereits bestätigte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Bedingungen, soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

18. Servicepartner, Empfehlungspartner und Kooperationsanfragen

18.1 AZ BlackLine kann neben Kunden und ausführenden Partnerunternehmen auch Servicepartner, Supportpartner, Empfehlungspartner oder sonstige Kooperationspartner einsetzen oder annehmen. Diese Personen oder Unternehmen können insbesondere Kundenanfragen vermitteln, Kontakte herstellen, Anfragen im System einreichen oder unterstützende Kommunikations- und Betreuungsleistungen erbringen.

18.2 Eine Anfrage, Bewerbung oder Kontaktaufnahme als Servicepartner, Supportpartner, Empfehlungspartner oder Kooperationspartner führt nicht automatisch zu einer Zusammenarbeit und begründet noch keinen Vertrag mit AZ BlackLine. Eine Zusammenarbeit entsteht erst nach Prüfung durch AZ BlackLine, Freigabe des Zugangs und Annahme der jeweils vorgesehenen digitalen Vertragsunterlagen oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

18.3 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner handeln grundsätzlich selbstständig. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf Beschäftigung, keine feste Vergütung, keine Umsatzgarantie und keine Provisionsgarantie. Etwaige Provisionen oder Vergütungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils gesondert vereinbarten Servicepartner-, Supportpartner- oder Kooperationsvereinbarung.

18.4 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner sind ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe nicht berechtigt, im Namen von AZ BlackLine verbindliche Angebote abzugeben, Preise zuzusagen, Aufträge anzunehmen, Zahlungen entgegenzunehmen, Kundenverträge abzuschließen oder AZ BlackLine rechtlich zu vertreten. Prüfung, Preisfreigabe, Auftragsannahme, Zahlungsabwicklung, Partnerauswahl und finale Freigabe erfolgen ausschließlich durch AZ BlackLine oder durch ausdrücklich berechtigte Systemprozesse.

18.5 Von Servicepartnern, Supportpartnern oder Empfehlungspartnern vermittelte Kundenanfragen sind zunächst unverbindliche Anfragen. AZ BlackLine kann solche Anfragen prüfen, ablehnen, ergänzende Angaben verlangen, manuell kalkulieren oder erst nach gesonderter Freigabe weiterbearbeiten. Ein Anspruch auf Annahme einer vermittelten Anfrage besteht nicht.

18.6 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner dürfen Kundendaten nur zweckgebunden für AZ BlackLine-Vorgänge verwenden. Eine private Nutzung, Weitergabe an Dritte, eigene Werbung, eigene Kundenabwerbung, Speicherung außerhalb der vorgesehenen AZ BlackLine-Systeme oder Nutzung für eigene Geschäfte ist untersagt, soweit AZ BlackLine dies nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt.

18.7 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner müssen bei jeder Kundenansprache die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Unzulässige Kaltakquise, belästigende Werbung, unzulässige Telefonwerbung, unzulässige E-Mail-, SMS-, Messenger- oder WhatsApp-Werbung sowie irreführende Aussagen über Preise, Verfügbarkeit, Ausführung oder Zuständigkeit sind verboten.

18.8 Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner dürfen gegenüber Kunden nicht den Eindruck erwecken, selbst AZ BlackLine zu sein oder ohne Berechtigung im Namen von AZ BlackLine verbindlich handeln zu können. Soweit sie Kundenanfragen unterstützen, haben sie transparent zu machen, dass AZ BlackLine die Anfrage prüft und verbindliche Zusagen erst durch AZ BlackLine erfolgen.

18.9 Verstöße gegen Datenschutz, Vertraulichkeit, Zweckbindung, Werberegeln, Kundenschutz, Provisionsregeln oder sonstige Vertragspflichten können zur sofortigen Sperrung des Zugangs, zum Zurückhalten offener Provisionen bis zur Klärung, zur Kündigung der Zusammenarbeit, zur Geltendmachung von Schadensersatz und zu weiteren rechtlichen Maßnahmen führen.

18.10 Für Servicepartner, Supportpartner und Empfehlungspartner gelten ergänzend die jeweils abgeschlossenen digitalen oder schriftlichen Verträge, Zusatzvereinbarungen, Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen sowie die im Servicepartner- oder Supportpartner-Portal angezeigten Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuell angenommenen Servicepartner- oder Supportpartnervereinbarung geht die speziellere Vereinbarung vor.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt deutsches Recht.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von AZ BlackLine.

19.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.4 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

AZ BlackLine